AGB
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäfte der Firma Lichtdekoration mit Kunden. Sie gelten ohne neuerliche Vereinbarung auch für Folgeaufträge. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers und mündliche Nebenabreden werden nur bei schriftlicher Bestätigung von der Firma Lichtdekoration vertragsinhaltlich übernommen.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und können bis zum Zugang der Annahmeerklärung zurückgenommen werden. Auch nach Vertragsabschluss können etwaige Schreib- oder Rechenfehler durch die Firma Lichtdekoration korrigiert werden. Stornierungen durch den Besteller sind nur mit Zustimmung von der Firma Lichtdekoration möglich.
3. Preise
Die angeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich freibleibend ab Werk ohne Verpackungskosten und anfallende Versandspesen. Die Firma Lichtdekoration ist berechtigt, vor Kassa zu verlangen (50% bei Sonderanfertigungen) und nach Teillieferungen Teilrechnungen zu legen.
4. Zahlungsbedingungen
Prompt nach Lieferung oder Fertigstellung der vereinbarten Leistung, netto Kassa. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und das Zurückbehaltungsrecht sind ausgeschlossen. Unabhängig von der Widmung der Zahlung kann die Firma Lichtdekoration diese auch auf ältere Rechnungen, Zinsen oder Kosten verbuchen. Vereinbart werden Verzugszinsen von 13% p.A. unter Ersatz sämtlicher Mahnkosten. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teilrechnung wird der gesamte Preis sofort fällig und die Firma Lichtdekoration ist bis zu dessen Begleichung zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet. In diesem Fall kann die Firma Lichtdekoration auch von einzelnen oder sämtlichen Verträgen zurücktreten.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Zinsen und Rechtsverfolgungskosten) im Eigentum von der Firma Lichtdekoration sie darf ohne deren schriftliche Zustimmung weder verpfändet, verarbeitet (vermischt mit anderen Produkten) noch weiterveräußert werden. Während aufrechten Eigentumsvorbehalts wird der Besteller die Ware auf seine Kosten instand halten. Bei vertragswidrigem Verhalten wie Zahlungsverzug ist die Firma Lichtdekoration berechtigt die Waren ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Bestellers zurückzuholen. Dies allein bedeutet keinen Vertragsrücktritt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
6. Lieferung
Die Firma Lichtdekoration ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Lieferverzögerungen. Ein Fixgeschäft bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei Lieferung auf Abruf gilt die Ware spätestens 2 Monate nach Bestellung als abgerufen. Bei höherer Gewalt wie behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; die Firma Lichtdekoration kann bei eintreten dieses Falles auch vom Vertrag zurücktreten. Es kann nur zuvor reklamierte Ware nur mit Zustimmung der Firma Lichtdekoration zurückgenommen und gutgeschrieben werden. Die Ware reist auf Gefahr des Absenders. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Bestellers mit kann die Firma Lichtdekoration ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Sonderanfertigungen bzw. Sonderbestellungen gelten produktionstechnische Mengenabweichungen als akzeptiert.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Besteller hat die Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und Mängel oder behauptete unvollständige Ausführung der Firma Lichtdekoration binnen 5 (Werk) Tagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die Firma Lichtdekoration leistet keine Gewähr für Mängel aus unsachgemäßer Verwendung, oder bei nicht zuvor von genehmigten Reparaturen, bei Einhaltung der Ö-Normen des Bestellers. Farbabweichungen gegenüber Muster oder von Charge zu Charge sind insbesondere aufgrund unterschiedlicher Materialien/Maschinen möglich, sie begründen keinen Mangel. Aufgetretene Mängel sind unverzüglich der Firma Lichtdekoration mitzuteilen. Diese kann die bekannt gegebenen Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist nach ihrer Wahl selbst oder durch einen Dritten beheben oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Während der Nachfrist darf der Besteller die Mängel nicht ohne Zustimmung von der Firma Lichtdekoration durch Dritte beheben lassen. Austausch oder Verbesserung verlängern nicht die Gewährleistungsfrist.
8. Sonstige Haftung
Die Firma Lichtdekoration haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Sie haftet nicht für Schäden, die durch Verschulden von Unterlieferanten oder sonstiger für die Firma Lichtdekoration tätiger Personen entstehen. Die Höhe eines allfälligen Anspruchs wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von der Firma Lichtdekoration zu erbringenden Leistungen beschränkt. Die Firma Lichtdekoration haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Käufer durch ihn zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können.
9. Schadenersatz bei Vertragsrücktritt
Bei Vertragsrücktritt des Bestellers aus nicht von der Firma Lichtdekoration zu vertretenden Gründen kann die Firma Lichtdekoration einen pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Schadenersatz von 30 % des Nettoauftragswertes verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10. Geistiges Eigentum
Gestaltungsentwürfe, Visualisierungen, Planungen, Konzepte sind dann bei der Firma Lichtdekoration kostenfrei, wenn es zu einer Auftragserteilung kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, aber trotzdem wenn auch nur teilweise eine der oben angeführten Punkte übernommen werden, wird 10 % des Gesamtoffertes als Gestaltungshonorar verrechnet. Die Firma Lichtdekorationen überträgt weder Eigentum noch Verwertungsrechte an Entwürfen, Mustern usw. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung personenbezogener Daten.
11. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
Die Verträge unterliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen. Für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen vereinbaren die Parteien die ausschließende Zuständigkeit des für die am Firmensitz der Firma Lichtdekoration zuständigen Gericht.